Experteninterview, keine Rechtsberatung für Digital Health Startups

Digital Health Startups: Keine Angst vor dem konservativen Gesundheitswesen

Sebastian Vorberg ist Fachanwalt für Medizinrecht und Vorstandssprecher des Bundesverbandes Internetmedizin (BiM). Er berät und betreut u.a. Digital Health Startups im Bereich der Internetmedizin. Sein Appell an potenzielle Gründer ist, sich von bestehenden Widerständen und (scheinbaren) rechtlichen Hürden nicht entmutigen zu lassen.

Die Digitalisierung der Medizin ist eine der großen Entwicklungen dieser Zeit. Das Gesundheitswesen steht vor großen teilweise disruptiven Veränderungen. Viele gute Ideen finden schnell den Weg zur Gründung eines Startups. Doch die Euphorie einer neuen Idee verblasst schnell, wenn man sich mit eingefleischten Kennern der Gesundheitsbranche unterhält. Das System scheint träge und immun gegen Innovation. Tausend Gründe finden sich, warum die geplante Innovation nicht im Gesundheitswesen fruchten kann. Auch rechtlich ist alles so reguliert, dass neue Ideen hier nach kurzer Prüfung eigentlich sofort versagen.

Disruption bedeutet, das alte System zu zerschlagen

Man kann nur hoffen, dass die Digital Health Startups sich von so einem Blödsinn nicht aufhalten lassen. Die Gesundheitsbranche ist gerade deswegen so anfällig für disruptive neue Ideen, weil die alten Kenner der Branche nicht einmal verstehen was disruptiv bedeutet. Es bedeutet, dass das alte System zerspalten, zerbrochen und zertrümmert wird und dann Platz für ein neues System machen. Das konservative verplante und regulierte Gesundheitssystem was die Kenner heute beschreiben, wird es in dieser Form nicht mehr geben, wenn sich die Disruption der Digitalisierung erst einmal breitgemacht hat.

Orientierung für Digital Health Startups

Startups sollten keine Angst davor haben, in ein unerforschtes Gebiet vorzustoßen

Beim Patienten ansetzen

Wichtig ist es nur ein paar Regeln der großen Veränderung zu beachten. So wird es nicht das Gesundheitswesen mit seinen vermeintlichen Kennern sein, welches die Veränderungen hervorruft und voranbringt. Es wird der Patient sein. Nur das Bedürfnis der Patienten wird letztendlich den Nutzen der neuen Geschäftsmodelle bestätigen oder auch verwerfen. Nicht der Arzt wird darüber entscheiden, ob neue Digital Health Startups Erfolg haben werden, sondern der Patient. Wer sich auf das heutige Gesundheitswesen verlässt, um sein Startup groß zu machen, der wird verlassen. Wer sein USP beim Patienten ansetzt, dem wird die Bewegung der Digitalisierung Aufwind geben.

Startups sollten sich nicht von konservativen Akteuren entmutigen lassen

Fakt ist also, dass es gar keinen Sinn macht, sich von konservativen Kennern der Gesundheitsbrache für sein innovatives Geschäftsmodell, etwa bei Digital Health Startups, verunsichern zu lassen. Ebenso wenig macht es Sinn sich von scheinbaren rechtlichen Hürden im Gesundheitsrecht oder im Datenschutz verunsichern zu lassen. Wenn die Digitalisierung in der Medizin Fahrt aufnimmt, dann spielt beides keine Rolle mehr. Die Digitalisierung in der Medizin wird nur konstruktiv im Sinne des Patienten vollzogen werden. Skeptiker und unnötigen Hürden werden diesem Grundsatz zum Opfer fallen.

Sebastian Vorberg, vielen Dank für diesen Beitrag!

Zur Person

Sebastian Vorberg

Sebastian Vorberg, LL.M. Fachanwalt Medizinrecht und Vorstandssprecher Bundesverband Internetmedizin

Rechtsanwalt Sebastian Vorberg ist Gründer und Partner der Kanzlei Vorberg & Partner. Seine Beratungsschwerpunkte liegen in der Betreuung von Startups im Bereich der Internetmedizin, der rechtlichen Begleitung im Rahmen der Zertifizierung von telemedizinischen Produkten als Medizinprodukt, sowie der allgemeinen Beratung in medizinrechtlichen Fragestellungen.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit, engagiert sich Sebastian Vorberg als Vorstandsspecher des Bundesverbandes für Internetmedizin (BiM). Der BiM setzt sich dafür ein, dass in Deutschland die Internetmedizin mit allen Beteiligten und insbesondere mit dem kostbaren Know-how und der Unabhängigkeit der approbierten Ärzte voran gebracht werden kann.

Kontakt

Vorberg & Partner Rechtsanwälte, Steuerberater Partnergesellschaft mbB

Vorberg & Partner Rechtsanwälte, Steuerberater
Partnergesellschaft mbB
Vorsetzen 41
20459 Hamburg
Tel.: +49 40 44 14 00 80
E-Mail: info@medizinanwalt.de
Web: www.medizinanwalt.de

Expertenbeitrag, Startups